Startstipendium 2020: Bildende Kunst, Architektur und Design, Fotografie und Medienkunst

Zweck/Intention:

Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstlerinnen und Künstler dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern.

 Zielgruppe:

Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel),

  • wenn ihr einschlägiger Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurück liegt, oder
  • wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31.12.1984 geboren wurden.

Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt max. 5 Jahre.             

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Startstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2020 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich.

Stipendienanzahl:

insgesamt 30 Stipendien in folgenden Bereichen

  • Bildende Kunst (10 Stipendien)
  • Architektur und Design (10 Stipendien)
  • Fotografie (5 Stipendien)
  • Medienkunst (5 Stipendien)

Stipendiendauer:

Laufzeit jeweils 6 Monate, beginnend mit August 2020

Stipendienhöhe:

Dotierung mit je EUR 7.800,00

Alleinerziehende:       

Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag. Das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.

Einsendeschluss:

15. Juli 2020 (es gilt das Datum des Poststempels)

Der Briefumschlag ist mit dem deutlich sichtbaren

Vermerk "Startstipendium + beantragte Sparte" zu kennzeichnen.

Quand
1 May to 15 July 2020
Wettbewerb

Autriche
Organisateur
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Lien
www.bmkoes.gv.at

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